Grundsteuer – Grundsteuerbefreiung – Antrag
Sie können für neu errichtete Wohnungen, Wohnheime oder wohnbaugeförderte Baulichkeiten eine zeitlich befristete Grundsteuerbefreiung bei der Gemeinde beantragen. Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Gemeindeamt.
Zuständigkeit und Kontakt
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