Auch in diesem Jahr gewährt das Land Kärnten wieder den Heizkostenzuschuss für jene Menschen, die dringend Unterstützung benötigen. Anträge auf Gewährung eines einmaligen Heizzuschusses können vom 01. Oktober 2024 bis einschließlich 31. März 2025 bei der Gemeinde, Abteilung Bürgerservice – Claudia Winkler, eingebracht werden.
Die Einkommensgrenzen (inkl. Pensionsanpassung im Jänner 2025) sind Nettobeträge!
Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen, sowie ein Nachweis über die Bankverbindung sind unbedingt mitzubringen!
Weitere Informationen erhalten Sie am Gemeindeamt – Bürgerservicebüro!
04262-2338-15
Heizzuschuss in Höhe von € 180,00
Einkommensgrenze(monatlich)* | |
bei Alleinstehenden / Alleinerziehern | € 1.270,- |
bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) | € 1.840,- |
Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) | € 360,- |
Heizzuschuss in Höhe von € 110,00
Einkommensgrenze(monatlich)* | |
bei Alleinstehenden / Alleinerziehern | € 1.510,- |
bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) | € 2.080,- |
Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) | € 360,- |
*Alle Beträge auf die zweite Zehnerstelle gerundet