Die Kärntner Landesregierung hat mit Verordnung vom 15. Oktober 2024 für Sonntag, den 12. Jänner 2025 eine Volksbefragung im gesamten Landesgebiet angeordnet.
Die Kärntnerinnen und Kärntner sind dann dazu aufgerufen,
sich zur Frage „Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des
Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und
Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?“ zu äußern.
Die Intention der Antragsteller ist klar aus dem
Text zu erkennen. Die Bevölkerung kann sich mit der Volksbefragung zum Thema
Windkraft und der Errichtung von Windkraftanlagen äußern.
Als Stichtag wurde der 22. Oktober 2024
festgelegt.
Voraussetzungen für das Stimmrecht sind:
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die Vollendung des 16. Lebensjahres am 12. Jänner 2025
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die österreichische Staatsbürgerschaft am Stichtag
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der Hauptwohnsitz in Kärnten am Stichtag
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keine Wahlausschließungsgründe (§18 K-LTWO) am Stichtag
Zur Information: Das Wählen mit Stimmkarte in einem anderen Wahllokal in
Kärnten, ist nicht mehr möglich. Entweder erscheint der Stimmberechtigte in
seinem Wahllokal, um persönlich zu wählen, oder er wählt mittels Briefwahl!
https://meinewahlkarte.at/20520