Wählerevidenz für Auslandsösterreicher/Innen – Auskunft
Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland müssen einen Antrag stellen, um in die Wählerevidenz aufgenommen werden zu können. Sie sind auf Bundesebene, bei Volksbefragungen und Volksabstimmungen zur Stimmabgabe berechtigt. Wenn sich Auslandsösterreicher bei Europawahlen nicht für Abgeordnete ihres Gastlandes im Europäischen Parlament, sondern für österreichische Mitglieder entscheiden, so müssen sie beim Antrag auf Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz eine förmliche Erklärung abgeben.